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AVB

Allgemeine Verkaufsbedingungen gültig ab 1.1.2005

Allgemeines

Es gelten die Schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz. Für die Sortierung gelten die Sortiervorschriften des Verbandes Schweizerischer Hobelwerke.

 

Vertrag und Gewährleistung

Auf den Verkauf von Hobelwaren finden die Bestimmungen der Art. 184 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag Anwendung, soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln. Gemäss den vorgenannten OR-Bestimmungen hat das Hobelwerk für die gelieferte Ware 1 Jahr Gewähr zu leisten.

 

Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind unverbindlich. Sortiments- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

Zahlung

Zahlungsfrist ist 30 Tage. Bei Zahlung innert 14 Tagen 2 % Skonto, 30 Tage netto. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern die Zahlung innert der Skontofrist erfolgt und keine anderen fälligen Forderungen zwischen den Parteien bestehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird dem Schuldner ein Verzugszins von 5 % berechnet.

 

Sortierung

Qualitätsumschreibungen gelten für die Sicht-/Vorderseite. Werden an die Rückseite Ansprüche gestellt, müssen diese speziell vereinbart werden.

 

Mengen / Längen

Längen werden entsprechend den rohmaterialbedingten Möglichkeiten bestmöglichst geliefert. Bei fehlenden Längen wird die nächst verfügbare Länge geliefert. Die gelieferte Länge wird verrechnet.

 

Holz - und Farbmuster

Holz- und Farbmuster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringe Abweichungen der gelieferten  Ware vom Angebot oder Muster in Bezug auf Grösse, Farbe und Qualität gelten nicht als Mängel.

 

Lieferung und Liefertermin

Die Lieferungen erfolgen in der Regel als Sammelfuhren gemäss Transportplan des Hobelwerkes. Der Baustellenablad und der Separattransport werden nach Aufwand fakturiert. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verspätungen berechtigen den Besteller nicht zum Vertragsrücktritt.

 

Transportkosten und -risiko

Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Reklamationen betreffend Beschädigungen oder Verlust der Ware während des Transportes sind vom Käufer bei Entgegennahme sofort an den Transporteur zu richten. Schadenfolgen aus Unterlassung der nötigen Vorkehrungen zu Wahrung seiner Rechte gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Die LSVA wird dem Kunden weiterverrechnet. Serviceleistungen wie Transport, Kranablad, etc. werden separat verrechnet. Notwendiges Verpackungs- und Abdeckmaterial geht zu Lasten des Käufers.

 

Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware bei der Übergabe bzw. der Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Eine allfällige Mängelrüge muss unverzüglich nach Entdeckung, bei offenen Mängeln spätestens aber innert Frist von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Lieferung, schriftlich an die Lüchinger Holz AG erfolgen. Für das Vorliegen von Mängeln trägt in jedem Fall der Kunde die Beweislast. Behauptete Mängel sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Beanstandete bzw. mangelhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet (z. B. montiert, bearbeitet oder sonst wie verwendet) werden. Die Ansprüche der Sachmängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Wird die Mängelrüge nicht freistgerecht erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

Die Lüchinger Holz AG ersetzt bei rechtzeitiger und begründeter Rüge mangelhafte Ware kostenlos. Andere oder weitergehende Ansprüche sowie jede Haftung, so z. B. für Mangelfolge- oder Mangelschäden, werden ausdrücklich wegbedungen. Die Lüchinger Holz AG ist jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt, dem Kunden anstatt Ersatzleistung Minderung zu gewähren oder Wandelung zu akzeptieren.

 

Retoursendungen

Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. Unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware kann ausnahmsweise zurückgenommen werden. Diese wird, nach Abzug eines Kostenbeitrages von mindestens 20 % dem Käufer gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenbearbeitete Waren werden nicht zurückgenommen.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort des Verkäufers (8887 Mels, St. Gallen). Bei Streitigkeiten unterstellen sich beide Parteien dem Schiedsgericht der Schweizerischen Handelsbörse.

 

 

Letzte Änderung : 10.06.2009 - 08:30 - © by Lüchinger Holz AG

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Copyright © 2005 by Luechinger Holz AG und AmCons ·   ·  Tel.: 081 720 04 40

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Allgemeines

Es gelten die Schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz. Für die Sortierung gelten die Sortiervorschriften des Verbandes Schweizerischer Hobelwerke.

 

Vertrag und Gewährleistung

Auf den Verkauf von Hobelwaren finden die Bestimmungen der Art. 184 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag Anwendung, soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln. Gemäss den vorgenannten OR-Bestimmungen hat das Hobelwerk für die gelieferte Ware 1 Jahr Gewähr zu leisten.

 

Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind unverbindlich. Sortiments- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

Zahlung

Zahlungsfrist ist 30 Tage. Bei Zahlung innert 14 Tagen 2 % Skonto, 30 Tage netto. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern die Zahlung innert der Skontofrist erfolgt und keine anderen fälligen Forderungen zwischen den Parteien bestehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird dem Schuldner ein Verzugszins von 5 % berechnet.

 

Sortierung

Qualitätsumschreibungen gelten für die Sicht-/Vorderseite. Werden an die Rückseite Ansprüche gestellt, müssen diese speziell vereinbart werden.

 

Mengen / Längen

Längen werden entsprechend den rohmaterialbedingten Möglichkeiten bestmöglichst geliefert. Bei fehlenden Längen wird die nächst verfügbare Länge geliefert. Die gelieferte Länge wird verrechnet.

 

Holz - und Farbmuster

Holz- und Farbmuster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringe Abweichungen der gelieferten  Ware vom Angebot oder Muster in Bezug auf Grösse, Farbe und Qualität gelten nicht als Mängel.

 

Lieferung und Liefertermin

Die Lieferungen erfolgen in der Regel als Sammelfuhren gemäss Transportplan des Hobelwerkes. Der Baustellenablad und der Separattransport werden nach Aufwand fakturiert. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verspätungen berechtigen den Besteller nicht zum Vertragsrücktritt.

 

Transportkosten und -risiko

Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Reklamationen betreffend Beschädigungen oder Verlust der Ware während des Transportes sind vom Käufer bei Entgegennahme sofort an den Transporteur zu richten. Schadenfolgen aus Unterlassung der nötigen Vorkehrungen zu Wahrung seiner Rechte gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Die LSVA wird dem Kunden weiterverrechnet. Serviceleistungen wie Transport, Kranablad, etc. werden separat verrechnet. Notwendiges Verpackungs- und Abdeckmaterial geht zu Lasten des Käufers.

 

Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware bei der Übergabe bzw. der Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Eine allfällige Mängelrüge muss unverzüglich nach Entdeckung, bei offenen Mängeln spätestens aber innert Frist von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Lieferung, schriftlich an die Lüchinger Holz AG erfolgen. Für das Vorliegen von Mängeln trägt in jedem Fall der Kunde die Beweislast. Behauptete Mängel sind vom Kunden genau zu bezeichnen. Beanstandete bzw. mangelhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet (z. B. montiert, bearbeitet oder sonst wie verwendet) werden. Die Ansprüche der Sachmängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Wird die Mängelrüge nicht freistgerecht erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

Die Lüchinger Holz AG ersetzt bei rechtzeitiger und begründeter Rüge mangelhafte Ware kostenlos. Andere oder weitergehende Ansprüche sowie jede Haftung, so z. B. für Mangelfolge- oder Mangelschäden, werden ausdrücklich wegbedungen. Die Lüchinger Holz AG ist jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt, dem Kunden anstatt Ersatzleistung Minderung zu gewähren oder Wandelung zu akzeptieren.

 

Retoursendungen

Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. Unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware kann ausnahmsweise zurückgenommen werden. Diese wird, nach Abzug eines Kostenbeitrages von mindestens 20 % dem Käufer gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenbearbeitete Waren werden nicht zurückgenommen.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort des Verkäufers (8887 Mels, St. Gallen). Bei Streitigkeiten unterstellen sich beide Parteien dem Schiedsgericht der Schweizerischen Handelsbörse.